Eingang Visa Bereich (Bild: GK Istanbul)

Visa Merkblätter und Formulare

Den untenstehenden Merkblättern können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung bei der Visastelle in Istanbul vorlegen müssen.

Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass weitere Nachweise verlangt werden können, sofern dies notwendig erscheint.

Die Vorlage der in den Merkblättern aufgeführten Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt werden kann.

Rotes Ausrufezeichen

Wichtiger Hinweis!

Für die Terminvergabe ist mit längeren Vorlaufzeiten zu rechnen. Es wird dringend geraten, Termine mindestens 1 Monat im voraus beim Call-Center IKS zu erfragen. Dies gilt insbesondere für private Besuchs-Reisen und touristische Aufenthalte (auch für Familienangehörige von Geschäftsreisenden).

Um Wartezeiten bei der Visumantragstellung zu vermeiden, hat das Generalkonsulat ein kostenpflichtiges Terminvergabesystem eingeführt, das durch die externe Firma IKS betreut wird. Visatermine sind unter Tel. (+90) - 212 - 340 4900 zu erhalten

Visa

Visa Merkblätter und Formulare

Die Antragsteller werden gebeten, die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthaltes abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens zu kontrollieren. (Hinweis: die Umlaute ä,ö,ü werden als ae, oe, ue dargestellt)

Bitte beachten Sie: 

  • dass Ihr Pass noch mindestens 6 Monate gültig ist,
  • dass Ihr Pass bei Antragstellung nicht älter als 10 Jahre ist und
        mindestens noch zwei freie Seiten aufweist
  • dass in dem Pass Ihr Geburtsort angegeben ist. Auch bei Antragstellern, die
        nicht in der Türkei geboren sind, muss der Geburts_ort_ verzeichnet sein -
         "Almanya" z. B. reicht nicht aus. Ggf. muss der Pass vor der Antragstellung
        entsprechend amtlich geändert werden
  • dass eine Kürzung des beantragten Visazeitraums in der Regel erfolgt, wenn
        die Reisekrankenversicherung nur für einen kürzeren Zeitraum gültig ist.

Terminvergabe für die Antragstellung

Um Wartezeiten bei der Visumantragstellung zu vermeiden, hat das Generalkonsulat ein kostenpflichtiges Terminvergabesystem eingeführt, das durch die externe Firma IKS betreut wird. Visatermine sind unter Tel. (+90) - 212 - 340 4900 zu erhalten.


Das Callcenter vergibt den jeweils frühestmöglichen Termin. Es kann zwischen Ihrem Anruf beim Callcenter und dem vergebenen Termin einen Vorlauf von mehreren Tagen geben. Das Generalkonsulat bittet, Ihr Visum möglichst frühzeitig zu beantragen.

Bitte beachten Sie:

Alle Antragsteller werden ausdrücklich gebeten, sich rechtzeitig um einen Termin zu bemühen. Der Termin sollte nicht kurz vor dem geplanten Reisedatum liegen.

Visa Merkblätter und Formulare

Visakodex ab 05.04.2010

Application for Schengen Visa

Am 05.04.2010 tritt der neue Visakodex für alle im Schengener Abkommen zusammen geschlossenen Staaten in Kraft. Dieser Visakodex soll das Visaerteilungsverfahren vereinfachen. Er wird ab dem 05.04.2010 verbindliche Rechtsgrundlage für die Erteilung von Visa zu einem kurzfristigen Aufenthalt sein.

Visagebühren in Euro

Die Gebühren, die bei Antragstellung in Euro zu entrichten sind:

Hinweis für Inhaber türkischer Dienst- oder Diplomatenpässe (Rot, Grau und Grün)

Türkische Pässe

Türkische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Nur Inhaber amtlicher Dienst- oder Diplomatenpässe können bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen  pro Halbjahr visumfrei einreisen, sofern sie in Deutschland keiner Beschäftigung nachgehen.

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Logo des Integrationsportals des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Mit dem neu in Kraft getretenen Richtlinien- umsetzungsgesetz sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Visumverfahren beim Familien- und Ehegattennachzug zum Teil geändert worden. Zukünftig ist beim Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Ausländern in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren Zuzugsvoraussetzung. Eine weitere Voraussetzung im Rahmen des Ehegattennachzugs ist, dass der zuziehende Ehegatte sich in einfacher Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Einzelheiten zum Vefahren können Sie dem Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug entnehmen.

Die Termine der Sprachkursprüfungen können auf der Homepage des Goethe Instituts in Istanbul oder durch die Hotline des Goethe Instituts (Tel.: 0533 478 03 07) abgerufen werden.