Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland

Bei Verlust von Ausweispapieren bei Auslandsreisen kann Ihnen das Generalkonsulat einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Papier wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt und gilt für eine Einreise nach Deutschland. Es berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.

Zur Glaubhaftmachung des Verlusts gegenüber dem Generalkonsulat und innerdeutschen Behörden, aber auch zur Ermöglichung einer problemlosen Ausreise aus der Türkei, müssen Sie den Verlust des Dokuments bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte bringen Sie das Verlustprotokoll bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Generalkonsulat mit. Weiterhin benötigen wir 2 biometrietaugliche Passfotos und – soweit vorhanden – Kopien Ihrer verlorenen Dokumente oder sonstige Unterlagen (z.B. Führerschein, Flugtickets) dabei haben.

Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für Rückfragen nicht erreichbar sind, ist eine Ausstellung des benötigten Rückreisedokuments in einigen Fällen erst am nächsten Werktag möglich.

Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt bei Ausstellung innerhalb der normalen Dienststunden 21,-- € zuzüglich Telefon- und/oder Faxauslagen.