Passanträge beim Generalkonsulat

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Neu ab November 2010:

Ab sofort können Sie die Passgebühren auch mit Kreditkarte bezahlen.

1. Allgemeines zu Passangelegenheiten

Das Generalkonsulat Istanbul ist die für Sie zuständige Passbehörde, wenn Sie nachweislich Ihren Wohnsitz im Amtsbezirk des Generalkonsulats (Provinzen Balıkesir, Bilecik, Bolu, Bursa, Çanakkale, Düzce, Edirne, Eskişehir, İstanbul, Kırklareli, Kocaeli, Sakarya, Tekirdağ  und Yalova) haben und nicht mehr in Deutschland amtlich gemeldet sind. Zudem kann das Generalkonsulat in eigener Zuständigkeit sogenannte Reiseausweise zur (einmaligen) Einreise nach Deutschland ausstellen, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, Ihren Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Personalausweis bei Ihrem Türkeiaufenthalt verloren haben und auf direktem Weg nach Deutschland zurückreisen wollen.

Bitte beachten Sie, dass Personalausweise im Ausland nicht ausgestellt werden können. Bei Ihren Deutschlandreisen ist der deutsche Reisepass ein vollwertiges Reise- und Identitätsdokument, das den Personalausweis ersetzt.

Die Passstelle des Generalkonsulats als Teil der allgemeinen Rechts- und Konsularabteilung befindet sich im Hauptgebäude des Generalkonsulats (Eingang direkt an der Inönü Caddesi) und ist für Sie montags bis freitags von 8.30 bis 11.45 Uhr geöffnet (außer an einigen deutschen und türkischen gesetzlichen Feiertagen). Für die Beantragung von Pässen und Ausweisen, die grundsätzlich persönlich erfolgen muss, ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, relativ früh (bis ca. 10.30 Uhr) beim Generalkonsulat vorzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Sie sollten sich vor Ihrer Vorsprache am besten nachmittags telefonisch unter 0212/33 46-160 oder -161 über die in Ihrem konkreten Einzelfall erforderlichen Unterlagen informieren. Wir informieren Sie gern auf Deutsch oder Türkisch. Da der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf verschiedene Art und Weise erfolgen kann und auch die individuellen Lebensumstände jedes einzelnen Antragstellers unterschiedlich sind, ist eine pauschale und vor allem abschließende Aufzählung aller erforderlichen Antragsunterlagen leider nicht möglich. Bei einem ersten Telefonat erhalten Sie Auskunft über die in Ihrem Einzelfall mindestens vorzulegenden Unterlagen. Das Generalkonsulat behält sich vor, gegebenfalls weitere Unterlagen von den Antragstellern oder den deutschen Passbehörden anzufordern.

Zur Beantragung des benötigten Dokuments benutzen Sie bitte die am Ende dieser Seite eingestellten Antragsformulare. Diese können jetzt auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Bei Verlust des bisherigen Passes/Ausweises füllen Sie bitte zusätzlich das Formular "Verlustanzeige" aus.

Türkische Personenstandurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) werden auf Wunsch des Antragstellers zur Verwendung im Ausland oder gegenüber ausländischen Behörden internationalen Abkommen entsprechend in mehrsprachiger Form ausgestellt. Bitte verlangen Sie beim Standesamt (nüfus dairesi) nach dem "Formül A" (internationale Geburtsurkunde), „Formül B“ (internationale Heiratsurkunde) oder dem „Formül C“ (internationale Sterbeurkunde). Diese Urkunden müssen grundsätzlich nicht mit einer sog. Apostille als Echtheitsbestätigung versehen werden, auch wenn manche türkische Standesämter dies routinemäßig vorschlagen oder veranlassen.

2. Biometrietaugliche Passbilder

Zur Ausstellung eines Reisepasses, Kinderreisepasses oder Reiseausweises werden unabhängig vom Alter des Antragstellers – also auch für Säuglinge und Kleinkinder - jeweils 2 biometrietaugliche Passfotos benötigt. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu den Anforderungen an Format und Qualität der vorzulegenden Passfotos.

Passanträge beim Generalkonsulat

Deutsche Reisepässe mit biometrischen Daten

Der neue Reisepass (ePass)

Am 1. November 2005 wurden in Deutschland biometriegestützte deutsche Reisepässe eingeführt. Hier finden Sie Hinweise zu den neuen Qualitätsanforderungen für die  Passbilder und den neuen Gebühren.

Anträge zum Herunterladen

Hinweis: Für das Öffnen und Herunterladen benötigen Sie den Acrobat Reader.

Neu: Die Passanträge können auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.