Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR liegt bei den Bundesländern, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz. Grundsätzliche Voraussetzungen für die neu eingeführte Leistung (besondere Zuwendung für Haftopfer – sog. „Opferrente“) sind eine Haftzeit von insgesamt mindestens sechs Monaten, eine Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bzw. eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin.
Personen mit Auslandswohnsitz, können sich mit ihren Anträgen an folgende Stellen in der Bundesrepublik Deutschland wenden:
Wenn sie eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben: |
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Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Wenn sie durch Gerichtsentscheidung rehabilitiert wurden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Rehabilitierungsgerichts. |
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Entscheidung eines Gerichts des Landes Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Entscheidung eines Gerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Entscheidung eines Gerichts des Landes Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt
Willi-Lohmann-Straße 7
06114 Halle
Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Thüringen:
Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung 4
Postfach 100141
98490 Suhl
Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Sachsen:
Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Entscheidung eines Gerichts des Landes Brandenburg:
Zuständig ist das jeweilige Landgericht, in dessen Bezirk die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. |
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Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus
Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
Landgericht Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin
Landgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 32
14469 Potsdam