Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR liegt bei den Bundesländern, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz. Grundsätzliche Voraussetzungen für die neu eingeführte Leistung (besondere Zuwendung für Haftopfer – sog. „Opferrente“) sind eine Haftzeit von insgesamt mindestens sechs Monaten, eine Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bzw. eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin.

Personen mit Auslandswohnsitz, können sich mit ihren Anträgen an folgende Stellen in der Bundesrepublik Deutschland wenden:

Wenn sie eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Wenn sie durch Gerichtsentscheidung rehabilitiert wurden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Rehabilitierungsgerichts. 

Entscheidung eines Gerichts des Landes Berlin:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Entscheidung eines Gerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Entscheidung eines Gerichts des Landes Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt
Willi-Lohmann-Straße 7
06114 Halle

Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Thüringen:
Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung 4
Postfach 100141
98490 Suhl

Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Sachsen:
Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Entscheidung eines Gerichts des Landes Brandenburg:

Zuständig ist das jeweilige Landgericht, in dessen Bezirk die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.
Die Anschriften der Landgerichte Brandenburgs lauten:

Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus

Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)

Landgericht Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin

Landgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 32
14469 Potsdam