Namensrechtliche Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei
Stand 6/2010
Die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen werden durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist.
Um auch nach deutschem Recht den gewünschten Namen führen zu können, müssen zunächst beide Ehegatten bei dem Standesamt am Wohnort in Deutschland oder beim Deutschen Generalkonsulat in Istanbul eine Rechtswahl vornehmen und einen Ehenamen bestimmen.
Zur Aufnahme Ihrer Namenserklärung im Deutschen Generalkonsulat in Istanbul müssen beide Ehegatten persönlich vorsprechen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefonnummer 0212-3346160.
Bitte legen Sie dabei folgende Unterlagen im Original vor:
- Gültige Ausweisdokument beider Eheleute
- Türkische Heiratsurkunde auf internationalem Formular „Formül B“
- Ihr Heiratsbuch (Evlenme Cüzdanı)
- Falls einer der Ehegatten oder beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind
oder waren: aktueller Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen
(Nüfus Kayıt Örneği) - Falls vorhanden: „Mavi Kart“ oder „Pembe Kart“ von ehemaligen türkischen Staatsangehörigen
- Falls einer der Ehegatten in die deutsche Staatsangehörigkeit eingebürgert wurde: die Einbürgerungsurkunde
- 25,- Euro Gebühr (bar in Euro)
Diese Erklärung wird vom Generalkonsulat an das zuständige Standesamt in Deutschland gesandt. Die Bearbeitung nimmt ca. zwei bis drei Monate in Anspruch, vereinzelt auch mehr. Sobald die Bescheinigung über die geänderte Namensführung beim Generalkonsulat eingegangen ist, werden Sie benachrichtigt. Sollten Sie sich in Deutschland aufhalten, so können Sie sich die Bescheinigung auch direkt vom deutschen Standesamt an Ihre Wohnadresse in Deutschland zusenden lassen.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.