Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten

Lebensbescheinigungen werden vom Rentendienst der Deutschen Post AG (Renten Service), der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tätig wird, an im Ausland lebende Empfänger von Alters-,Erwerbsunfähigkeits,- und Hinterbliebenenrente versandt und dienen dem Nachweis, dass der Berechtigte noch lebt.

Die eigentliche Bescheinigung, dass Sie leben, kann entweder von einer amtlichen türkischen Stelle (wie z.B. Muhtar oder Notar), von unseren Honorarkonsuln, der Botschaft, den Generalkonsulaten in Istanbul und Izmir oder dem Konsulat in Antalya bescheinigt werden. Dazu müssen Sie persönlich mit einem Ausweisdokument vorsprechen.

Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke eines öffentlich rechtlichen Trägers in Deutschland benötigt werden, werden von den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei kostenlos ausgestellt. Wird die Lebensbescheinigung für einen anderen Träger z.B. eine private Rentenversicherung benötigt, entstehen Gebühren in Höhe von 20,- Euro. Die Formulare müssen von Ihnen selber wieder zurückgesandt werden.