Grund- und Immobilienerwerb in der Türkei

Deutsche können in der Türkei wieder Ferienimmobilien erwerben. Das Parlament in Ankara hat im Juli 2008 mit einer Gesetzesänderung das Grunderwerbsrecht reformiert. Damit dürfen sich Ausländer nun wieder Immobilien und Grundstücke in der Türkei zulegen. Das türkische Verfassungsgericht hatte im Frühjahr einen Verkaufsstopp verhängt, weil die Veräußerung von Grund und Boden an ausländische Käufer nach Auffassung der obersten Richter nicht hinreichend reguliert war.

Nach der Gesetzesänderung dürfen nun bis zu zehn Prozent der für die Wohnbebauung vorgesehenen Flächen in jeder Gemeinde an Ausländer veräußert werden. Die Einschränkung soll sicherstellen, dass auch in besonders beliebten Urlaubsorten einheimische Familien weiterhin günstig Bauland und Immobilien erwerben können. Die Reform schafft Rechtsicherheit für Ferienimmobilienkäufer, die bereits Anzahlungen für ihre Häuser und Apartments geleistet hatten, wegen des Verkaufsstopps jedoch die Transaktion nicht mehr vollziehen konnten.

Bitte informieren Sie ausführlich, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.

Merkblatt zum rechtlichen Hintergrund bei Grunderwerb des Konsulats Antalya