Führungszeugnis aus Deutschland und der Türkei

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Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag

  • ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis)

erteilt.

Das Führungszeugnis wird schriftlich beantragt beim:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV.2.1 – Externe Auskunft -
53094 Bonn


Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzlicher Vertreter handelt, ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die betroffene Person und ihr gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Daneben ist die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses anzugeben.

Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung (also zum Beispiel durch die Konsularabteilung des deutschen Generalkonsulats – Gebühren 15 Euro) oder durch eine ausländische Behörde oder einen Notar erteilt werden.

Führungszeugnis aus der Türkei

Sie können auch als Ausländer ein türkisches Führungszeugnis (Adli Sicil Kaydı) erhalten. Dieses wird von der Oberstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet Başsavcılığı) im Gerichtsgebäude der jeweiligen Provinzhauptstadt (Adliye Sarayı) ausgestellt.

Antragsformular

Weitere Informationen sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz unter