Beschaffung von Personenstandsurkunden, Urteilen und Echtheitsbestätigungen von öffentlichen Urkunden (Apostillen)

Die Generalkonsulate in der Türkei können leider nicht in unmittelbarem Verkehr mit örtlichen türkischen Behörden bei der Beschaffung von türkischen Personenstandsurkunden, Apostillen und Scheidungsurteilen behilflich sein.
Weitere Informationen, wie die genannten Dokumente aus der Türkei beschafft werden können, entnehmen Sie bitte der Webseite der
Deutschen Botschaft Ankara. Nur dort können diese Anfragen bearbeitet werden.

Beschaffung von Personenstandsurkunden, Urteilen und Echtheitsbestätigungen von öffentlichen Urkunden (Apostillen)