Beibehaltungsgenehmigung
Sie möchten die türkische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche dadurch zu verlieren?
Dies ist möglich, wenn Sie im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung sind. Diese muss beim Bundesverwaltungsamt beantragt und von dort genehmigt werden, bevor Sie die türkische Staatsangehörigkeit annehmen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie beim Generalkonsulat einreichen.
Das Antragsformular sowie das aktuelle Merkblatt des Generalkonsulates mit allen wichtigen Informationen zum Verfahren finden Sie sich am Ende dieser Seite.
Es ist wichtig bei der Beibehaltungsgenehmigung zu wissen, dass diese als Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes zu sehen ist. Danach verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wer eine ausländische auf Antrag annimmt. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Ausnahmeregelung nicht für jeden Antragsteller in Frage kommt. Damit das Bundesverwaltungsamt Ihrem Beibehaltungsantrag zustimmen kann, müssen Sie deshalb eine individuelle Situation nachweisen, die für Sie den Besitz beider Staatsangehörigkeiten erforderlich macht. Umstände, die pauschal auf den Großteil aller Deutschen in der Türkei zutreffen (z.B. fehlendes Wahlrecht, Probleme bei Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, usw.) reichen in der Regel nicht aus, um einen Antrag erfolgreich zu begründen.
Im Merkblatt finden Sie weitere wichtige Informationen zur Beibehaltungsgenehmigung, zum Verfahrensablauf sowie eine Liste der erforderlichen Unterlagen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 4 Monaten für den Erhalt der Genehmigung.
Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
Informationen zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit hat das türkische Innenministerium auf seiner Internetseite zusammengestellt, derzeit nur auf Türkisch
www.nvi.gov.tr
Fragen zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit kann das deutsche Generalkonsulat leider nicht beantworten.