Änderung im Aufenthaltsrecht für Ausländer

Familie am Flughafen Bild vergrößern Familie am Flughafen (© colourbox)

Aktueller Hinweis :

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Auf Antrag kann der Aufenthalt in der Türkei durch die zuständige türkische Ausländerbehörde um 6 Monate verlängert werden, so dass insgesamt ein Aufenthalt von bis zu 9 Monaten möglich ist.

Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Das Generalkonsulat empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Stand: 13.03.2012