Adressermittlung
Landesweite Adressdatenbank
Die Republik Türkei führt eine landesweite elektronische Datenbank für Adressen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das türkische Personenstandsgesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006 (siehe türkisches Gesetzblatt „Resmi Gazete“ Nr.26153 vom 29.04.2006). Neben türkischen Staatsangehörigen werden in diesem Register auch Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monate in der Türkei aufhalten, geführt.
Diese Datenbank wird durch die Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die dem Innenministerium nachgeordnet ist, verwaltet.
Zugriff auf die Personen- und Adressdaten haben türkische Behörden und die Betroffenen selbst oder deren Ehepartner und Erziehungsberechtigte, Vormunde, Verwandte in absteigender oder aufsteigender Linie oder Vertreter dieser Personen, die eine Vollmacht vorlegen. Wichtig: Gem. Art. 44 Abs. III des türkischen Personenstandsgesetzes hängt die Erteilung von Auskünften über den Wohnort und weiterer Adressdaten von der Zustimmung der eingetragenen Person ab.
Die deutsche Botschaft / Generalkonsulate können bezüglich türkischer Staatsangehöriger keine Auskünfte aus der landesweiten Datenbank erhalten.
Internet
Die Türk-Telekom führt unter auf ihrer Webseite (siehe Link) ein Telefonbuch für die gesamte Türkei. Diese Homepage wird auf Türkisch geführt; dh. es müssen türkische Buchstaben eingegeben werden, die z.T. von den Latiniza abweichen. In dieses Telefonbuch werden nur alle Diejenigen eingetragen, die einem solchen Eintrag zugestimmt haben. Um Auskünfte zu erhalten, muss man mindestens folgende Daten eingeben:
-Vorname
- Nachname
- Provinz (= Il)
- wenn möglich Kreisstadt (=Ilce)
Wenn man eine Person gefunden hat, erhält man die Telefonnummer, den Stadtteil/Dorf, die Kreisstadt und die Provinz; aber nicht die Straße und Hausnummer, Etagen- und Aufgangsangabe.
Türk Telekom (Auskunft)
Rechtsanwalt
Adressermittlungen sind auch über einen bevollmächtigten türkischen Rechtsanwalt möglich. Für die Rechtsanwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen:
Rechtshilfeersuchen
Adressermittlungen hinsichtlich türkischer Staatsangehöriger können nur im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens der deutschen Justizbehörden durchgeführt werden.
In dem Rechtshilfeersuchen müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
- Vor- und Nachname der gesuchten Person
- Geburtsdatum und -ort
- Vorname des Vaters und der Mutter
- Provinz (Il), in der die Person registriert ist
- Landkreis (Ilce), in dem die Person registriert ist
Zusätzlich erhöhen folgende Angaben die Erfolgschancen des Rechtshilfeersuchens:
- Stadtbezirk/Dorf (Mahalle/Köy) in dem die Person registriert ist
- Band Nummer (Cilt) des Eintrags im Personenstandsregister
- Familien-Stammnummer (Hane)
- Registrierungsnummer des Familienmitgliedes (BSN-Nummer)
- Nachname von Vater und Mutter
- Türkische Personenidentitätsnummer (T.C. Kimlik Numarası)
- letzte bekannte Anschrift in der Türkei
Diese Daten lassen sich zum Beispiel der türkischen Identitätskarte (=Nüfus Cüzdanı), einem Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kağıt Örneği), der letzten Seite des türkischen Reisepasses oder auch teilweise türkischen Personenstandsurkunden entnehmen.