Zollvorschriften und Einfuhr von Tieren

Kontrolle des Bargeldverkehrs

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – so genannte Drittländer -, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben.

Zollvorschriften und Einfuhr von Tieren

Hier finden Sie ausführliche Informationen über die Zollvorschriften und über die Einfuhr von Tieren nach Deutschland.

Informationen zur Vogelgrippe

Das Generalkonsulat Istanbul möchte Sie auf  die folgenden Hinweise zur Vogelgrippe (aviäre Influenza, englisch: avian influenza) aufmerksam machen.